Kostenüberblick für einen Wohnplatz in unserer ambulant betreuten
Wohngemeinschaft
1. Miete (incl. Nebenkosten)
2. Servicevertrag (Präsenzkräfte über 24 Stunden)
3. Pflegevertrag (Sozialstation)
4. Verpflegungsvertrag
Gerne helfen wir Ihnen bei Interesse oder Fragen weiter.
Beate Hogeback – Hausleitung Caritas Wohngemeinschaft "Anna & Joachim"
Bei Ihren Selbstzahler-Beträgen gilt: Unabhängig vom Pflegegrad zahlt jeder den gleichen Selbstkostenanteil.
1. Pflegesachleistungen werden von unserer Sozialstation im gesamten Umfang direkt mit den Pflegekassen abgerechnet, somit entfällt der Pflegegeldbezug ganz. Als Privatversicherter muss man diesen Betrag bis zur Erstattung durch die private Pflegeversicherung vorfinanzieren.
2. Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V (z.B. Medikamentengabe, Insulinspritzen, Verbandswechsel) erhalten gesetzlich Versicherte nach Verordnung durch den Arzt in vollem Umfang finanziert. Bei Privatversicherten kommt es auf den Tarif an, ob diese Leistungen von der Kasse finanziert werden.
Hierzu sollten Sie sich bei der jeweiligen Kasse erkundigen. Im Falle einer Nichtleistung der privaten Krankenversicherung, lassen Sie sich bitte beim Pflegedienst beraten, welche Kosten monatlich zusätzlich auf Sie zukommen würden.
3. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für die Kleidungspflege genutzt werden